Coaching, das Klarheit bringt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Angebote
Von Barbara Klinke Coaching schriftlich verfasste Angebote behalten ihre Gültigkeit drei Monate ab Erstellung.
- Vertragsabschluss
Die Bestellung einer Leistung durch den Auftraggeber per E-Mail, Fax oder Brief stellt ein rechtsverbindliches Angebot dar. Mit Zugang der Auftragsbestätigung durch Barbara Klinke Coaching an den Auftraggeber wird dieser Vertrag wirksam.
- Honorar
Ist kein Honorar ausdrücklich vereinbart, gelten die branchenüblichen Honorarsätze.
- Veranstaltungsort
Bei Workshops und Inhouse-Seminaren übernimmt der Auftraggeber Organisation und Kosten von Veranstaltungsraum, Verpflegung und Übernachtung für die Teilnehmer und die Trainer.
- Reisespesen
Für die Anreise wird ein Kilometergeld in Höhe von € 0,60 pro Kilometer berechnet.
- Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bei Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten.
- Absage der Veranstaltung
Barbara Klinke ist berechtigt, einen Termin aus wichtigen Gründen – insbesondere Erkrankung oder zu geringe Teilnehmerzahl – gegen volle Erstattung bereits bezahlter Gebühren abzusagen. Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
- Stornobedingungen
Gebuchte Leistungen können durch den Auftraggeber bis 4 Wochen vor Beginn der vereinbarten Leistung kostenfrei storniert werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird das gesamte Honorar abzüglich der ersparten Aufwendungen fällig.
- Seminare in Kooperation mit FUTURE Training Beratung Coaching
Bei allen Seminaren, die in Kooperation mit FUTURE Training Beratung Coaching gehalten werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FUTURE Training Beratung Coaching.
- Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Münster. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen werden in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.